Stabilisierungsphase in Österreich: Gute Informationspolitik bei Fehlermeldungen

Fälschungsverdachtsmeldungen, die sich auf technische Probleme zurückführen lassen, scheinen nicht nur im securPharm-System aufzutauchen. Im österreichischen System der Austrian Medicines Verification Organisation (AMVO) ist deshalb eine Stabilisierungsphase von sechs Monaten vorgesehen

Auch in Österreich gibt es die Sorge, dass es nach dem Start des nationalen Systems AMVS (dt: securPharm) vermehrt zu falschen Fehlermeldungen kommen kann. Um den Anfangsschwierigkeiten zu begegnen, gibt es ein sogenannte Stabilisierungsphase und ein entsprechendes Papier mit konkreten Maßnahmen und Anweisungen, wie die Apotheken und die pharmazeutischen Hersteller den Fehlermeldungen begegnen sollen.

Was ist die Stabilisierungsphase?

Für einen Zeitraum von sechs Monaten gilt für die Handhabung von serialisierungspflichtigen Arzneimitteln in Österreich sozusagen eine Übergangsfrist, in der sich das System stabilisieren und im Realbetrieb bewähren soll. Prozess- und Bedienungsfehler der beteiligten Personen und Organisationen sollen in der Stabilisierungsphase erkannt und behoben werden.

Handhabung von Fehlermeldungen

In Österreich beinhalten die Fehlermeldungen, die zum Beispiel in der Apotheke beim Verifikationsprozess auftreten können, jeweils eine Unique Alert ID.

Beispielsweise: „NMVS_FE_LOT_13: Die gescannte/eingegebene Chargen Nummer ist anders als die im System hinterlegte. Stabilisierungsphase – Systemüberprüfung – VAS prüft Arzneimittelpackung. Alert ID:AT-xxxxxx-xxxx-xxxx-xxxx-xxxxxxxxxxxx“

Zudem gibt es genaue Handlungsanweisungen für die involvierten Parteien und entsprechende Fragestellungen, die zu einer schnellen Behebung der einzelnen Fehler führen sollen.

Die Fehlermeldungen, die im vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) und der amvo gemeinsam herausgegebenen Papier aufgelistet sind, werden innerhalb der Stabilisierungsphase nicht als Fälschungsverdacht eingeordnet. Die Apotheke prüft selbstständig, wie in Deutschland auch, die entsprechende Verpackung auf ihre Echtheit und Unversehrtheit und entscheidet entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen über ihre Abgabefähigkeit.

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