securPharm-Falschmeldungen beschäftigen Bundesministerium für Gesundheit

securPharm-Falschmeldungen beschäftigen Bundesministerium für Gesundheit

In wenigen Tagen ist der offizielle Start von securPharm, der deutschen Organisation zur Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie (FMD). Gerade in der Anfangsphase werden noch Fehlalarme erwartet, trotzdem ist securPharm zuversichtlich, was den Start betrifft.

Ein paar Tage vor dem Starttermin von securPharm mehren sich die Meldungen über mögliche Probleme. Auch Bündnis90/Die Grünen haben sich in der vergangenen Woche eingeschaltet und haben das Bundesministerium für Gesundheit um einen Bericht gebeten. Kordula Schulz-Asche gegenüber tracekey: „Mit Sorge haben wir die Berichte über häufige Falschmeldungen des securPharm-Systems vernommen. Auch wenn die Trägerorganisation des Systems inzwischen Entwarnung gegeben hat, möchten wir mit der Berichtsbitte durch das BMG im Gesundheitsausschuss für mehr Transparenz bei der Umsetzung von securPharm sorgen.“

Was passiert bei einer Fehlermeldung?

Aktuelle Informationen gibt es nun zu der Frage, was passiert, wenn ein Medikament in der Apotheke nicht verifiziert werden kann. Kommt es zu einer Fehlermeldung, heißt das nicht zwangsläufig, dass man gerade eine Fälschung in der Hand hält. Gerade in der Anfangsphase, kann es noch zu Fehlermeldungen kommen, die andere Hintergründe haben. Möglich sind zum Beispiel Bedienungsfehler, wie eine doppelte Ausbuchung oder ein technisches Problem auf Herstellerseite.

Zudem wurden die Apotheken darauf hingewiesen, dass es in der Bestandsware Fertigarzneimittelpackungen gibt, die Vorstufen von den aktuellen Sicherheitsmerkmalen tragen. Sie entsprechen den Anforderungen der FMD nur in Teilen oder gar nicht. Sie können daher nicht über das securPharm-System verifiziert werden, dürfen aber an den Patienten ausgegeben werden, wenn die Apotheke sich von der Echtheit und Unversehrtheit überzeugt hat. Grundsätzlich gilt für Bestandsware ohne Sicherheitsmerkmale, dass sie bis zu ihrem Verfallsdatum abgabefähig bleiben.

Verpackungen werden separiert

Ist ein Medikament Träger der neuen Sicherheitsmerkmale, wird gescannt und kann nicht verifiziert werden, darf diese Verpackung nicht ausgegeben werden. Auf Fehlersuche geht dann das securPharm-System zunächst selbst. Die Apotheke bekommt bei einem Bedienungsfehler direkt eine Meldung vom System, sodass sie diesen selbst beheben kann. Das Medikament muss zunächst gesichert und separat von den abgabefähigen Medikamenten aufbewahrt werden, siehe auch § 21 Absatz 5 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Bei Problemen mit den Seriennummern, bekommen die Pharmazeutischen Hersteller eine Fehlermeldung vom System. Für die Klärung und Behebung des Problems haben sie dann nach den aktuellen Regelungen sieben Tage Zeit. Gibt es innerhalb der Frist keine Entwarnung, wird der Fälschungsverdacht von securPharm an die entsprechende Behörde (BfArM) gemeldet.

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