Das neue Batteriegesetz und der digitale Produktpass

battery law and digital product passport

Weltweit wird die Hälfte aller Treibhausgase allein durch die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen freigesetzt. Diese sind notwendig für das lineare Model unserer Wirtschaft, welches sich seit Jahrzehnten etabliert hat. Erdschätze werden gewonnen, zu Produkten verarbeitet und bald darauf weggeworfen. Als Resultat geht eine erhebliche Menge an Ressourcen einfach verloren. Eine Verbesserung dieser Verhältnisse hätte deutlich positive Auswirkungen auf unsere Umwelt. Dies trifft besonders auf Batterien zu, welche oft seltene Metalle enthalten. Der Batteriepass, also der DPP für Batterien, soll die Weiterverwertung der seltenen Erden fördern.

Drei Gesetzgebungen sollen hierbei zu einer nachhaltigeren Nutzung beitragen. Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) der Europäischen Union und das Batteriegesetz (BattG2) in Deutschland sowie die BattV der EU versuchen, gegen die unnötige Verschwendung von Rohstoffen vorzugehen. Durch die ESPR und das BattG2/EU-BattV wird ein Rahmen für die Ecodesign- und Nachhaltigkeitsanforderungen bestimmter Produkte geschaffen. Ziel ist es, durch Kreislaufwirtschaft Ressourcen und Energie einzusparen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird unter anderem ein digitaler Pass für Produkte eingeführt. Jeder Artikel, der unter das BattG2 und die ESPR fällt, soll so gekennzeichnet werden, sodass er nachverfolgt und identifiziert werden kann. Daten zu Nachhaltigkeit und Produktkreislauf werden so für alle einsehbar, die an der Lieferkette teilnehmen.

Die neuen Batteriegesetze – BattG2 und EU-BattV

Das deutsche Batteriegesetz 2 (BattG2) basiert auf der alten EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG. Im Januar 2021 wurde das BattG überarbeitet und das BattG2 trat in Kraft. Mit in das BattG2 wurde auch die bis dahin bestehende Batteriegesetz-Durchführungsverordnung (BattGDV) integriert. Das BattG2 soll das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Akkus) regeln. Dabei ist unerheblich, ob die Batterien in Geräten verbaut sind oder nicht.

Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt als Verordnung entsprechend in allen EU-Mitgliedstaaten. Es harmoniert die Anforderungen in der EU und sorgt mit dem Batteriepass (Digitaler Produktpass, DPP) für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit. 

Das Gesetz verlangt von Herstellern, Importeuren und ausländischen Anbietern, sich vor Markteinführung im Elektro-Altgeräte Register (EAR) der EAR-Stiftung zu registrieren. Die Rücknahme der angebotenen Batterien ist auch durch das BattG2 geregelt. Hersteller müssen an einem bestehenden Rücknahmesystem teilnehmen. Weiterhin verlangt die Gesetzgebung eine Kennzeichnung von Batterien ab dem 18. August 2026. Der Digitale Produktpass (DPP) für bestimmte Batterien soll den Umgang und Recycling von Batterien transparenter gestalten.

Implikationen des Batteriegesetzes für Hersteller

Auf der einen Seite ist das Batteriegesetz ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Auf der anderen Seite stellen sie eine Disruption im Markt dar. Bedenkt man ihre Ausmaße und die zahlreichen betroffenen Produkte, wird schnell klar, dass sie Hersteller vor eine große Herausforderung stellt. Besonders Unternehmen mit bislang wenig Berührungspunkten zu europäischen Regularien sind hiervon betroffen. Dennoch: Die Anforderungen sind zwar komplex, aber mit der passenden Unterstützung sind sie beherrschbar.

Akkuschrauber, elektrische Zahnbürsten oder Feuerzeuge müssen gekennzeichnet werden. Für andere Geräte/Batterien wird zusätzlich ein Digitaler Produktpass verpflichtend. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann durch die zusätzlichen Anforderungen eine Mehrbelastung entstehen. Daher ist es essenziell sich zeitnah mit dem BattG2 auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls frühzeitig erfahrene Partner mit ins Boot zu holen.

Das EU-BattV unterscheidet zwischen Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Fulfillment-Dienstleistern. Sie haben unterschiedliche Pflichten. Aus regulatorischer Sicht werden durch die Gesetzgebung Unternehmen erstmals zu Herstellern, möglicherweise ohne es zu wissen. Denn aus regulatorischer Sicht gilt als Hersteller, wer die Batterien in einem Land/einer Region erstmalig in Verkehr bringt. Importeure von Batterien oder elektronischen Geräten mit verbauter Batterie gelten unter Umständen als Hersteller und müssen die Vorgaben erfüllen.

Was steht im Batteriepass?

Die Anforderungen des Batteriepasses (DPP) gelten für Industriebatterien mit mehr als zwei kWh, Elektrofahrzeugbatterien sowie LMT-Batterien, wie sie zum Beispiel für E-Bikes oder E-Scooter verbaut werden. Kleine Geräte wie Feuerzeuge oder elektrische Zahnbürsten unterliegen zwar Kennzeichnungspflichten, erhalten aber keinen Batteriepass.

Der Batteriepass wird eine Vielzahl an Informationen enthalten. In der Summe sind in der Kennzeichnung 28 Punkte beinhaltet. Dazu gehören allgemeine Angaben zum Hersteller, dem Gewicht oder der Kapazität. Es werden jedoch auch spezifischere Angaben verlangt, wie zum Beispiel der CO2-Fußabdruck, Minimal-, Nenn- und Maximalspannung oder die EU-Konformitätserklärung. All diese Informationen sollen in der ab August 2026 vorgesehenen Kennzeichnung enthalten sein und ab Februar 2027 durch einen QR-Code zugänglich gemacht werden. Auch wenn die Art der ersten Kennzeichnung nicht spezifiziert ist, eignet sich hierfür ein QR-Code. Abhängig von der Größe der Batterien kann die Kennzeichnungspflicht die Hersteller vor eine weitere Herausforderung stellen. Denn QR-Codes verfügen laut ISO-Norm 18004 über eine Mindestgröße von 1 cm x 1 cm.

Die genauen Anforderungen sind im Anhang XIII unter diesem Link zu finden.

Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ist eine 2024 in Kraft getretene Verordnung, die darauf abzielt, den EU-Markt nachhaltiger zu gestalten. Sie hat die Ecodesign Directive (2009/125/EC) ersetzt und strengere Ökodesign-Kriterien für eine breitere Palette von Produkten eingeführt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise über delegierte Rechtsakte pro Produktgruppe. Die Batterien sind die erste Gruppe, die angegangen wird.

Der DPP ist ein digitales Dokument, das Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit eines Produkts enthält, z.B. Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recyclinganteil und Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Der Batteriepass ist faktisch der Prototyp des Digitalen Produktpasses in der EU. Der DPP soll …

  • Verbrauchern und Unternehmen bei der Kaufentscheidung helfen,
  • Reparaturen und Recycling erleichtern,
  • die Transparenz über die Lebenszykluseinflüsse von Produkten auf die Umwelt verbessern,
  • und Behörden bei der Durchführung von Kontrollen unterstützen.

Transparent durch Track-and-Trace dank Batteriegesetz

Der Pass im neuen Batteriegesetz und der Digital Product Passport (DPP) dienen als Track-and-Trace-System und sollen auf Informationen zur Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Recyclingmöglichkeiten eines Produkts hinweisen. Diese Transparenz macht es Verbrauchern leichter, sich für nachhaltigere Varianten von Produkten zu entscheiden. Eine achtsamere Käuferschaft erzielt so einen Mehrwert für verantwortungsvoll hergestellte Produkte. Auch die Arbeit von Abfallwirtschaftsunternehmen wird damit durch konkrete Anleitungen zum Zerlegen und Recyceln erleichtert. So wird allen Beteiligten ermöglicht, eine aktivere Rolle im Wandel zu einer zukunftsorientierten Wirtschaft einzunehmen.

Durch die Einführung eines Track-and-Trace-Systems muss jedes einzelne Produkt mit einer meist randomisierten Seriennummer versehen werden. Auch Anforderungen und Regularien werden bei einem Digitalisierungsprojekt dieser Art stetig angepasst. Dies macht Track & Trace zu einem fortlaufenden Projekt, welches kontinuierlicher Aufmerksamkeit bedarf. Es geht beim DPP nicht nur um ein Etikett, sondern um ein Datenmanagementprojekt, welches den gesamten Lebenszyklus eines Produktes umfasst.

Zwar steht beim DPP die Transparenz im Fokus, es sind aber nicht alle Daten, die im Pass hinterlegt werden müssen, auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Es wird unterschieden zwischen öffentlichen und beschränkten Daten und Daten, die ausschließlich für Behörden zur Verfügung gestellt werden müssen.

Hier kommen wir ins Spiel. Wir unterstützen unsere Kunden mit einer DPP-Software-Lösung, die stetig an die aktuellen Regularien angepasst wird. So brauchen Sie sich keine Sorgen mehr um ihre regulatorische Compliance machen.

Vorteile von tracekey für die DPP-Umsetzung

tracekey hat bereits in zwei Branchen die Einführung von Track-and-Trace-Systemen begleitet. Dank der Erfahrungen aus den Bereichen Pharma-Serialisierung und UDI für MedTech sind wir Experten in der Digitalisierung von Produkten. Als SaaS-Anbieter wollen wir die Arbeit unserer Kunden erleichtern. Mit modernster Softwaretechnologie und versierten Experten in unserem Team helfen wir unseren Kunden, die Hürden der Digitalisierung zu überwinden und regulatorische Compliance problemlos zu erreichen.

[Disclaimer]

Die vorliegenden Informationen sind nur eine mögliche Interpretation der Regularien. Diese befinden sich zudem im ständigen Wandel, sodass die Informationen in diesem Artikel möglicherweise unvollständig oder nicht mehr auf dem neusten Stand sind. Bei dem obigen Artikel handelt es sich ausdrücklich nicht um eine rechtliche Beratung. Bitte informieren Sie sich in den offiziellen Dokumenten, bevor Sie unternehmerische Entscheidungen treffen. (Stand der Informationen: April 2026)

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